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Was bleibt?
Es ist ein Thema der Emotionen ebenso wie der sachlichen Überlegung - und der Information: Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Eigentum?
Für diejenigen unter uns, die Kinder haben, ist die diese Frage meist schnell und einfach zu beantworten. Selbstverständlich werden die Kinder oder auch die Enkerl ihren gesamten Besitz erben.
Wer keine eigenen Kinder hat, steht vielleicht vor größeren Überlegungen.
Immer weniger Menschen möchten dies dem Zufall überlassen. Denn mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen – unabhängig von dessen Umfang – geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihr Vermögen (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck und vieles mehr) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.
Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Testament etwas Gutes tun und unterstützen eine Organisation, die sich für gute Zwecke einsetzt, mit einer Testamentsspende.
Dabei geht es nicht nur um große Beträge. Natürlich sind große Spenden immer eine tolle Sache. Aber auch mit kleinen Beträgen kann viel geholfen werden.
Menschen, die in ihrem Testament eine oder mehrere mildtätige Organisationen bedenken, tun dies wohlüberlegt und aus vielen guten Gründen. Sie entscheiden sich für eine Testamentsspende, ...
- ... weil sie schon viele Jahre gespendet haben und nicht möchten, dass die Unterstützung mit ihrem Tod endet. Sie fördern damit Projekte und vertreten ihre Ideale weiter, die ihnen schon immer wichtig waren und ihnen am Herzen liegen.
- ... weil sie etwas zurückgeben möchten, da esiIhnen im Leben gut gegangen ist oder weil sie selbst Hilfe in schweren Zeiten erfahren haben.
- ... weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben und verhindern wollen, dass ihr Lebenswerk an den Staat fällt und sie keinen Einfluss auf dessen Verwendung haben.
Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen muss. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben: Ein/e Angehörige*r mit höherem Verwandtschaftsgrad schließt alle weiteren Personen von der Erbfolge aus. Daneben erhält immer auch die/der Ehepartner*in oder eingetragene/r Lebenspartner*in einen Teil des Erbes als Erbschaft.
Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament verbindlich dokumentiert, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige im eigenen Sinne geregelt zu haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter www.vergissmeinnicht.at: Vergissmeinnicht ist eine Initiative aus vielen wohltätigen Organisationen, um über das Thema Testament & Erbrecht zu informieren und Spendenprojekte vorzustellen.
Im Rahmen der "Wochen des guten Testaments" gibt es jeweils im Frühjahr und im Herbst kostenlose Info-Abende, an denen Notar*innen neben einem Vortrag auch für persönliche Fragen zur Verfügung stehen.
Der nächste Info-Abend, bei dem auch wir als St. Elisabeth-Stiftung vertreten sind, findet am 5. Juni um 17.15 Uhr statt, Getränkeempfang ist ab 16.45 Uhr. Ort: Kasino am Schwarzenbergplatz, 1010 Wien.
Bitte denken Sie daran, sich vorher anzumelden.
Darüber hinaus hat die St. Elisabeth-Stiftung einen Testamentsratgeber zusammengestellt, den wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
Unser Testamentsrechner informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge und über die Höhe des Vermögens, über das Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können.
Auch unsere Rechtsberaterin steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns gerne! Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anliegen vertraulich und im persönlichen Gespräch:
Mag. Kati Kuban
Telefon: +43 1 54 55 222-5407
E-Mail: elisabethstiftung@edw.or.at