zurück

Testamentspenden

DI, 04.01.2022

Unsere Rechtsberaterin hat sich ausführlich mit dem Thema „Testamentspenden“ beschäftigt. In dieser Reihe möchten wir Ihnen allgemeine Informationen zu dem Thema vorstellen sowie uns mit den Arten von Testament näher beschäftigen. Unsere Rechtsberatung ist kostenlos, wir bitten jedoch um telefonische Terminvereinbarung.

Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Testament etwas Gutes tun und mittels Testament spenden. Mit der Testamentsspende können Sie nicht nur Ihrer Familie oder Ihren Angehörigen etwas hinterlassen, sondern zudem auch eine Organisation, die sich für gute Zwecke einsetzt, unterstützen.

Somit können Sie mit einem Testament auch etwas Gutes für Menschen, Tiere oder die Umwelt tun und Nachhaltiges hinterlassen. Wohltätige Organisationen, so auch die St. Elisabeth Stiftung der Erzdiözese Wien, sind heute zwingend auf Spenden angewiesen. Wenn Sie mit Ihrem Testament an die St. Elisabeth Stiftung spenden, können wir nach Ihrem Ableben mit Ihrem Geld die Welt ein Stückchen besser machen.

Dabei geht es nicht nur um große Beträge. Natürlich sind große Spenden immer eine tolle Sache. Aber selbst mit kleinen Beträgen kann viel geholfen werden.

Warum im Testament spenden:

  • weil Sie schon viele Jahre gespendet haben und nicht möchten, dass die Unterstützung mit Ihrem Tod endet. Sie fördern damit Projekte und Ideale weiter, die ihnen schon immer wichtig waren, die Ihnen am Herzen liegen.
  • weil Sie etwas zurückgeben möchten, da es Ihnen im Leben gut gegangen ist oder Sie selbst Hilfe in schweren Zeiten erfahren haben.
  • weil Sie keine nahen Angehörigen mehr haben und verhindern wollen, dass Ihr Lebenswerk an den Staat fällt und Sie keinen Einfluss auf die Verwendung haben.

Mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen – unabhängig von dessen Umfang – geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihr Vermögen (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck und Vieles mehr) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.

Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen und führt schlimmstenfalls zu Auseinandersetzungen unter Ihren Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben: Ein Angehöriger mit höherem Verwandtschaftsgrad schließt alle weiteren Personen von der Erbfolge aus. Daneben erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes als Erbschaft.

Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament verbindlich dokumentiert, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige im eigenen Sinne geregelt zu haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.

Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, kein Testament, erbt der Staat.

 

Schreiben Sie uns!